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BGH, Urteil v. 18.04.02 - III ZR 199/01 - Deaktivierungsgebühr, Klauseln in AGB eines TK-Dienstleistungsunternehmens, in denen für das Stillegen des Telefonanschlusses ein Entgelt gefordert wird (Deaktivierungsgebühr), verstoßen gegen § 9 AGBG (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.) |
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BGH, Urteil v. 27.04.02 - I ZR 236/97 - Davidoff, Vorlage an den EuGH wegen des weitergehenden Schutzes bekannter Marken |
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OLG München, Urteil v. 17.05.02 - 21 U 5569/01 - Haftung des Forenbetreibers (§§ 9-11 TDG) |
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OLG Köln, Urteil v. 28.5.2002 - 15 U 221/01 - Nacktbilder Prominenter, Haftung für fremde Inhalte, Sichzueigenmachen (§§ 9-11 TDG) |
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BGH, Urteil vom 13.06.02 - I ZR 173/01 - Kopplungsangebot I, Nach Aufhebung der Zugabeverordnung ist von der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten auszugehen. Wettbewerbswidrig ist ein solches Angebot jedoch dann, wenn die Gefahr besteht, daß die Verbraucher über den Wert des tatsächlichen Angebots, namentlich über den Wert der angebotenen Zusatzleistung, getäuscht oder sonst unzureichend informiert werden. Zur Beurteilung als wettbewerbswidrig kann außerdem beitragen, daß von dem Kopplungsangebot eine so starke Anlockwirkung ausgeht, daß beim Verbraucher ausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt. Eine generelle Verpflichtung, stets den Wert der Zugabe anzugeben, läßt sich weder der Generalklauseldes § 1 UWG noch dem Irreführungsverbot entnehmen. |
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BGH, Urteil vom 13.06.02 - I ZR 71/01 - Kopplungsangebot II, Die Werbung für ein Kopplungsangebot, das aus einem Stromlieferungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und einem Fernsehgerät für 1 DM besteht, ist wettbewerbswidrig, wenn die Bedingungen, unter denen die Vergünstigung gewährt wird, nicht hinreichend deutlich werden |
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BGH, Urteil v. 4.7.2002 - I ZR 55/00 - Belehrungszusatz, Zum Deutlichkeitsgebot bei der Widerrufsbelehrung (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB) |
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BGH, Urteil v. 11.7.2002 - I ZR 255/00 - elektronische Pressespiegel, Auch Pressespiegel, die elektronisch übermittelt werden, jedoch nach Funktion und Nutzungspotential noch im wesentlichen dem herkömmlichen Pressespiegel entsprechen, fallen unter § 49 Abs. 1 UrhG. Dies setzt voraus, daß der elektronisch übermittelte Pressespiegel nur betriebs- oder behördenintern und nur in einer Form zugänglich gemacht wird, die sich im Falle der Speicherung nicht zu einer Volltextrecherche eignet |
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BVerfG, Beschluß v. 30.8.02 - 2 BvR 1332/02 - Verfassungsbeschwerde der FDP auf Teilnahme von G.Westerwelle zum TV-Duell der Kanzlerkandidaten |
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OLG Frankfurt, Urteil v. 12.9.2002 - 6 U 128/01 - Kein Anspruch auf Freigabe bei Verwendung eines Gattungsbegriffs als Domain |
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BGH, Urteil v. 26.9.2002 - I ZR 44/00 - Zur Zulässigkeit einer Anwalts-Hotline |
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LG Köln, Urteil v. 4.10.2002 - 6 U 64/02 - Verwendung fremder Unternehmenskennzeichen in Meta-Tags (§§ 14, 15 MarkenG, 1 UWG) |
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BGH, Urteil v. 24.10.2002 - I ZR 3/00 - CPU-Klausel, Eine Klausel in einem Softwarelizenzvertrag, die die Verwendung einer auf begrenzte Zeit überlassenen Software auf einem im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Rechner leistungsstärkeren Rechner oder auf weiteren Rechnern von der Vereinbarung über die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig macht, benachteiligt den Vertragspartner nicht unangemessen |
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BGH, Urteil v. 24.10.2002 - I ZR 100/00 - Sparvorwahl, Der Bezeichnung "Sparvorwahl" für die Netzvorwahl eines Anbieters von Telefongesprächen im Festnetz im Call-by-Call-Verfahren entnimmt der durchschnittlich aufmerksame, informierte, verständige Verbraucher erfahrungsgemäß nur, daß er bei Inanspruchnahme dieser Dienstleistung Geld sparen kann, weil es sich um einen im Verhältnis zu dem Preisniveau auf dem Markt niedrigen Preis handelt |
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BGH, Urteil v. 31.10.2002 - I ZR 132/00 - Widerrufsbelehrung IV, Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Widerrufsbelehrung deutlich gestaltet ist, ist allein auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Verbraucher von der Belehrung anläßlich ihrer Aushändigung und gegebenenfalls Unterzeichnung Kenntnis nehmen kann |
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BGH, Urteil v. 7.11.2002 - I ZR 202/00 - Mitsubishi, Ein Markeninhaber hat keinen berechtigten Grund i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG, dem nicht in sein Vertriebssystem eingebundenen Wiederverkäufer der Markenware bei dessen Werbung, die keine besonderen Geschäftsbeziehungen zu ihm vortäuscht, die Verwendung einer Bildmarke (Firmen-Logo) zu verbieten und ihn auf die namentliche Nennung seines Produkts zu verweisen |
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BGH, Urteil v. 14.11.2002 - I ZR 137/00 - Preisempfehlung für Sondermodelle, Von einer zulässigen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers ist nicht auszugehen, wenn ein Hersteller an einen beschränkten Kreis von Händlern Sondermodelle zu einem besonderen Preis vertreibt |
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