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100 Euro

BGH – Störerhaftung bei ungesichertem W-Lan

Nun also hat der BGH am 12.5.2010 das lange erwartete Urteil (I ZR 121/08) über die Haftung des Anschlußinhabers für einen Mißbrauch seines W-Lans gesprochen.

Bislang liegt nur die Pressemitteilung vor. Daraus ergeben sich bereits jetzt folgende Erkenntnisse, vorbehaltlich der noch abzuwartenden schriftlichen Urteilsgründe:

  1. Ein Anschlußinhaber haftet als Störer für fremde Urheberrechtsverletzungen, wenn er sein W-Lan nicht richtig gesichert hat. Diese Haftung entsteht schon mit der ersten Verletzung.
  2. Als Sicherung ausreichend ist die im Zeitpunkt der Inbetriebnahme marktübliche Sicherung. Diese muß später nicht mehr laufend aktualisiert werden.
  3. Das Standardpasswort ist auszutauschen und gegen ein ausreichend sicheres zu ersetzen.
  4. Der Anschlußinhaber haftet auf Unterlassung und Ersatz der Anwaltskosten, nicht jedoch auf Schadensersatz, da ihm bzgl. des Mißbrauchs durch unbekannte Dritte kein Vorsatz unterstellt werden kann.
  5. Die Deckelung der Anwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 100,- € kann auch in Tauschbörsenfällen grds. eingreifen. Ob diese immer anwendbar ist oder nur in bestimmten Fällen, läßt sich der PM m.E. nicht entnehmen. Ob die Urteilsgründe darüber Aufschluß geben werden darf bezweifelt werden, da die Vorschrift des § 97a Abs.2 UrhG in dem entschiedenen Fall noch nicht geltendes Recht war.

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Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

wurde am 11.7.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die bereits geschilderten Änderungen – insbesondere im Urheberrecht (100 Euro Abmahnung etc.) – gem. Artikel 10 dieses Gesetzes am 1.9.2008 in Kraft treten. § 97a Abs.2 UrhG lautet sodann wie folgt:… Weiterlesen

Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie (2004/48/EG) verabschiedet. Dieses Gesetz enthält einige Neuerungen, die speziell für den Bereich der illegalen Nutzung von Internettauschbörsen relevant sind. Zum Inhalt des Gesetzes im Einzelnen äußert sich das Bundesjustizministerium wie folgt (Ausschnitt aus der Pressemitteilung):
  • Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen
    Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen. Weiterlesen

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vorgelegt, mit welchem u.a. die Richtlinie 2004/48/EG (Durchsetzungsrichtlinie) umgesetzt werden soll. Damit soll “durch die Verbesserung der Stellung der Rechtsinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie ein Beitrag zur Stärkung des geistigen Eigentums geleistet werden”. Geändert durch dieses Gesetz werden u.a. das Markengesetz, das Urheberrechtsgesetz, das Patentgesetz sowie das Geschmacksmustergesetz.

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