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BGH – Früher Postfach als Widerrufsadresse zulässig

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass 2009 in der Widerrufsbelehrung statt einer Hausanschrift auch eine Postfachanschrift angegeben werden durfte. Allerdings erging diese Entscheidung zu einer Rechtslage, die heute nicht mehr gültig ist. Darauf weist der BGH leider nicht ausdrücklich hin.… Weiterlesen

BGH – Urteile Oktober / November

Im Oktober und November 2010 hat der BGH zahlreiche neue IT-relevante Urteile im Volltext veröffentlicht, welche wir aus Zeitgründen nicht kommentieren konnten. Nachfolgend präsentieren wir daher eine Aufstellung samt Leitsätzen:

BGH – Keine Textform bei Ebay

Der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung (BGH, Urteil v. 29.4.2010 – I ZR 66/08 – Holzhocker) die lange umstrittene Frage beantwortet, ob eine Widerrufsbelehrung in Textform bei Ebay möglich ist und dies verneint. Dies hat u.a. Auswirkungen auf die Länge der Widerrufsfrist sowie die Möglichkeit, Wertersatz zu verlangen. Der 8.Zivilsenat hatte sich Ende letzten Jahres noch um eine deutliche Aussage gedrückt.

Leitsatz:
Die dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen müssen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. Dementsprechend reicht die Speicherung dieser Informationen auf der Website des Unternehmers ebenso wenig für das Anlaufen der Widerrufsfrist von zwei Wochen gemäß § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB aus wie die Möglichkeit, diese Informationen nach Vertragsschluss bei eBay abzurufen.

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BGH – Störerhaftung bei ungesichertem W-Lan

Nun also hat der BGH am 12.5.2010 das lange erwartete Urteil (I ZR 121/08) über die Haftung des Anschlußinhabers für einen Mißbrauch seines W-Lans gesprochen.

Bislang liegt nur die Pressemitteilung vor. Daraus ergeben sich bereits jetzt folgende Erkenntnisse, vorbehaltlich der noch abzuwartenden schriftlichen Urteilsgründe:

  1. Ein Anschlußinhaber haftet als Störer für fremde Urheberrechtsverletzungen, wenn er sein W-Lan nicht richtig gesichert hat. Diese Haftung entsteht schon mit der ersten Verletzung.
  2. Als Sicherung ausreichend ist die im Zeitpunkt der Inbetriebnahme marktübliche Sicherung. Diese muß später nicht mehr laufend aktualisiert werden.
  3. Das Standardpasswort ist auszutauschen und gegen ein ausreichend sicheres zu ersetzen.
  4. Der Anschlußinhaber haftet auf Unterlassung und Ersatz der Anwaltskosten, nicht jedoch auf Schadensersatz, da ihm bzgl. des Mißbrauchs durch unbekannte Dritte kein Vorsatz unterstellt werden kann.
  5. Die Deckelung der Anwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 100,- € kann auch in Tauschbörsenfällen grds. eingreifen. Ob diese immer anwendbar ist oder nur in bestimmten Fällen, läßt sich der PM m.E. nicht entnehmen. Ob die Urteilsgründe darüber Aufschluß geben werden darf bezweifelt werden, da die Vorschrift des § 97a Abs.2 UrhG in dem entschiedenen Fall noch nicht geltendes Recht war.

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BGH – Haftung des Händlers für die Aktualität in Preissuchmaschinen

Wie der BGH heute mitteilte (Pressemitteilung Nr. 56/2010), hat dieser mit Urteil vom 11.3.2010 – I ZR 123/08 – entschieden, daß ein Internethändler einen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn eine Preissuchmaschine noch den alten, günstigeren Preis anzeigt, obwohl der Händler den Preis der Ware 3 Stunden zuvor heraufgesetzt hat. Den Händlern sei es zuzumuten, den Preis erst dann heraufzusetzen, wenn die Suchmaschine nach vorheriger Mitteilung auch den geänderten Preis anzeigt. Daran ändere es auch nichts, wenn die Suchmaschine auf eine mögliche Verzögerung im Kleingedruckten hinweise.

Man wird zwar erst einmal die schriftlichen Urteilsgründe abwarten müssen. Ich halte diese Anforderungen jedoch nach dem ersten Eindruck für überzogen, zumal es in Zeiten von Web 2.0 wahrscheinlich auch Suchmaschinen gibt, die sich den Preis selbst aus dem Angebot “herausziehen” (crawlen). Falls auch diese Fälle unter dieses Urteil fallen sollten, wäre weiterer Ärger (in Form einer Abmahnwelle) vorprogrammiert. Aber auch in den übrigen Fällen wird dies der Praxis zuwiderlaufen.

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BGH – Belehrungspflicht über das Rückgaberecht bei Fernsabsatzverträgen

Mit Urteil des VIII. Zivilsenats vom 9.12.2009 – VIII ZR 219/08 – (Pressemitteilung Nr. 250/09, schriftliches Urteil liegt noch nicht vor) hat der Bundesgerichtshof zu etwas mehr Klarheit bei dem Thema “Widerrufsbelehrung” beigetragen. Gegenstand der Beurteilung waren zwei Formulierungen (Klausel Nr.1 und 3), welche bereits seit einiger Zeit von diversen Gerichten nicht mehr akzeptiert wurden und eine Einschränkung (Klausel Nr.2), welche noch nicht allzu häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung war.

Der BGH hat glücklicherweise alle Klauseln entsprechend der vorherrschenden Meinung beurteilt, so daß künftig keine neue Abmahnwelle zu erwarten und auch etwas mehr Rechtssicherheit gegeben ist. Leider gibt es aber immer noch genug “Baustellen” – auch in der aktuellen Musterwiderrufsbelehrung -,  über welche noch nicht entschieden worden ist.

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BGH – Haftung des Merchant für seinen Affiliate

Mit Urteil vom 7.10.09 - I ZR 109/06 – hat der BGH eine grundlegende Haftungsfrage entschieden. Danach haftet der Merchant für jede Markenverletzung seines Affiliate, wenn er sich diesen ausgesucht, also eine Freischaltung zu seinem Partnerprogramm erst nach einer Prüfung… Weiterlesen

BGH – Lehrerbewertungen im Internet sind zulässig

Der VI. Zivilsenat des BGH hat heute entschieden, daß die Bewertung von Lehrern durch Schüler auch im Internet grds. zulässig ist, wenn keine besonderen Umstände – wie eine unzulässige Schmähkritik oder dergleichen – vorliegen (Urteil v. 23.6.09 – VI ZR 196/08). Rechtlich wurde diese Grundsatzfrage über das Datenschutzrecht entschieden, da eine Schmähung oder Beleidigung offenbar nicht geltend gemacht worden war.

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Bundesgerichtshof – Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google

Der BGH hat heute eine Pressemitteilung zu drei entschiedenen Verfahren sog. “AdWord-Werbung” verkündet. Nachdem er einen Fall einer identischen Verwendung einer fremden Marke dem EuGH vorlegte, weil es evtl. an einer markenmäßigen Benutzung fehle, hat er in Entscheidung Nummer 3 deutlich gemacht, daß bei der Benutzung fremder Unternehmenskennzeichen eine Verletzung mangels Verwechslungsgefahr bereits deshalb ausscheide, weil die AdWord-Anzeige von den Suchergebnissen deutlich getrennt ist und das Kennzeichen in der Anzeige selbst nicht benutzt wird.

Da eine Verwechslungsgefahr bei der Verwendung eines mit einer Marke identischen Zeichens nicht erforderlich ist, konnte diese Lösung dort nicht bemüht werden. Jedoch hat der BGH Zweifel, ob aufgrund der gleichen Umstände die Herkunftsfunktion einer Marke vielleicht gar nicht tangiert sein könnte. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn man eine Verletzung der “Werbefunktion” einer Marke nicht auch ausreichen ließe. Diese Entscheidung soll nun der EuGH treffen, da es sich beim Markengesetz insoweit um eine Transformation der Markenrichtlinie handelt.

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BGH – Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS – Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen “Opt-out”-Erklärung

Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 16.7.2008 – VIII ZR 348/06 – darüber zu entscheiden, ob die Einwilligung in die Zusendung von E-Mail und SMS zulässig ist, wenn diese Einwilligung bereits mit der Unterschrift als erteilt gelten soll und ein Häkchen erforderlich ist, falls man widersprechen möchte (sog. Opt-Out-Regelung). Dieser Vorgehensweise hat der BGH mit seinem Urteil nunmehr eine Absage erteilt. Damit dürfte auch im Onlinebereich die Verwendung eines sog. vorselektierten Kästchens unzulässig sein.

Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 135/2008:

Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem “Payback”. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung dreier Klauseln in Anspruch, die dieser in Papierformularen verwendet, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme am Rabattprogramm anmelden können. Das Berufungsgericht hat die Verwendung der Klauseln nicht beanstandet.

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