Versicherer hat nach Autounfall drei bis vier Wochen Zeit zur Regulierung
Das OLG Düsseldorf hatte in einem Beschluss (vom 27.06.2007, Az.: 1 W 23/07) nach §§ 91a, 92 ZPO zu entscheiden, ob ein Anspruchsteller die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, wenn der Kfz-Versicherer unmittelbar nach Klageerhebung zahlt und der Geschädigte in der Folge die Klage zurücknimmt. Das zuständige Landgericht hatte zuvor dem beklagten Versicherer die Kosten auferlegt. Das OLG hat die Entscheidung aufgehoben.
Neues zur Widerrufsbelehrung -Teil 3
Nach dem kürzlich besprochenen Urteil des KG Berlin hat nun auch das OLG Hamburg in einem Urteil vom 24.8.2006 (Volltext wiedergegeben beim Shopbetreiber-Blog) in gleicher Weise die Ansicht vertreten, daß die Widerrufsfrist nicht 2 Wochen sondern einen Monat beträgt.
Zur Begründung wird diesmal wie folgt ausgeführt:
“4.) § 2 der AGB der Antragsgegnerin widerspricht der tatsächlichen Rechtslage zum Widerrufsrecht der Verbraucher beim Kauf bei der Antragsgegnerin über “eBay”. Das beanstandete Verhalten der Antragsgegnerin verstößt demgemäß gegen § 312 c Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV.
Neues zur Widerrufsbelehrung -Teil 2
Das Kammergericht Berlin geht in einem Aufsehen errregenden Beschluß vom 18.7.2006 davon aus, daß die Veröffentlichung der Belehrung vor Vertragsschluß auf der eigenen Webseite nicht der erforderlichen Textform genügt und damit die darin enthaltene Widerrufsfrist zwangsläufig einen Monat betragen müsse, weil gem. § 355 Abs.2 S.2 BGB diese Frist immer dann einen Monat betrage, wenn die in Textform mitzuteilende Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluß mitgeteilt wird.