BGH – Haftung des Merchant für seinen Affiliate
Mit Urteil vom 7.10.09 - I ZR 109/06 – hat der BGH eine grundlegende Haftungsfrage entschieden. Danach haftet der Merchant für jede Markenverletzung seines Affiliate, wenn er sich diesen ausgesucht, also eine Freischaltung zu seinem Partnerprogramm erst nach einer Prüfung… Weiterlesen
Bundesgerichtshof – Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google
Der BGH hat heute eine Pressemitteilung zu drei entschiedenen Verfahren sog. “AdWord-Werbung” verkündet. Nachdem er einen Fall einer identischen Verwendung einer fremden Marke dem EuGH vorlegte, weil es evtl. an einer markenmäßigen Benutzung fehle, hat er in Entscheidung Nummer 3 deutlich gemacht, daß bei der Benutzung fremder Unternehmenskennzeichen eine Verletzung mangels Verwechslungsgefahr bereits deshalb ausscheide, weil die AdWord-Anzeige von den Suchergebnissen deutlich getrennt ist und das Kennzeichen in der Anzeige selbst nicht benutzt wird.
Da eine Verwechslungsgefahr bei der Verwendung eines mit einer Marke identischen Zeichens nicht erforderlich ist, konnte diese Lösung dort nicht bemüht werden. Jedoch hat der BGH Zweifel, ob aufgrund der gleichen Umstände die Herkunftsfunktion einer Marke vielleicht gar nicht tangiert sein könnte. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn man eine Verletzung der “Werbefunktion” einer Marke nicht auch ausreichen ließe. Diese Entscheidung soll nun der EuGH treffen, da es sich beim Markengesetz insoweit um eine Transformation der Markenrichtlinie handelt.
BGH bestätigt Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen
Aus der Pressemitteilung des BGH vom 30.4.2008:
Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass ein Internetauktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.
Die Klägerinnen produzieren und vertreiben Uhren der Marke “ROLEX”. Sie sind Inhaberinnen entsprechender Marken. Auf der von der Beklagten betriebenen Internet-Plattform “ricardo” hatten Anbieter gefälschte ROLEX-Uhren zum Verkauf angeboten, die ausdrücklich als Plagiate gekennzeichnet waren. ROLEX nahm daraufhin die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch.
Das Oberlandesgericht Köln hatte dem Unterlassungsbegehren im Wesentlichen stattgegeben, nachdem der Bundesgerichtshof eine anders lautende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Jahre 2004 aufgehoben hatte (BGH, Urt. v. 11.3.2004 – I ZR 304/01, BGHZ 158, 236 – Internet-Versteigerung I).
Der Bundesgerichtshof hat das Verbot nunmehr beschränkt auf das konkret beanstandete Verhalten bestätigt.
OLG Frankfurt: Keine Markenverletzung durch Adwords
Das OLG Frankfurt hat mit Beschluß vom 26.2.2008 – 6 W 17/08 - festgestellt, daß die Verwendung einer fremden Marke als Google Adword weder eine Markenverletzung noch ein Verstoß gegen das UWG darstellt. Damit befindet sich das Gericht auf einer Linie mit dem OLG Köln (Urteil vom 31.8.2007 – 6 U 48/07), welches zuletzt ebenso entschieden hatte. Eine Markenverletzung wird dagegen bejaht vom OLG Braunschweig (wir berichteten). Sowohl das OLG Frankfurt als auch das OLG Köln stellen in ihren Entscheidungen maßgeblich darauf ab, daß der Anzeigenteil bei Google klar als solcher zu erkennen ist.
OLG Braunschweig – Markenrechtsverletzung durch Adwords
Das OLG Braunschweig hat mit Beschluß vom 11.12.2006 – 2 W 177/06 seine bisherige Linie bestätigt, wonach die unberechtigte Benutzung eines fremden Kennzeichens als sog. “Adword” grds. eine Markenrechtsverletzung darstellt.
Nunmehr wurde zusätzlich entschieden, daß auch Verletzungen zu vertreten sind, die dadurch verursacht wurden, daß Google selbständig Suchwörter im Rahmen der Funktion “weitgehend passende Keywords” hinzugefügt hat. Diese Problematik wird seit längerem diskutiert. Dies ist eine der ersten Entscheidungen zu diesem Thema.
BGH, Haftung des Auktionshauses bei Internet-Versteigerung
Nunmehr liegt auch der Volltext der Urteilsbegründung zur Haftung von Internetauktionshäusern vor (BGH, Urteil v. 11.3.2004 – I ZR 304/01 – Internet-Versteigerung).
So scheitere ein Schadensersatzanspruch daran, daß eine Gehilfenhaftung für eine fremde Markenrechtsverletzung zwingend zumindest bedingten Vorsatz vorraussetze, der vorliegend nicht gegeben sei. Dabei wurde davon ausgegangen, daß die Anbieterin fremde Auktionen vor der Veröffentlichung nicht zur Kenntnis nehme, so daß die erforderliche Wissenskomponente nicht vorliege.