Bundestag hat Neuordnung des Widerrufsrechts zum 11.6.2010 beschlossen
Wie einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 3.7.09 zu entnehmen ist, hat der Bundestag nun endlich die Neuordnung des Widerrufsrechts beschlossen. Damit wird das amtliches Muster für die Widerrufsbelehrung in den Rang eines formellen Gesetzes erhoben, womit eine Abmahngefahr… Weiterlesen
Neue Musterwiderrufsbelehrung zum 1.4.2008
Die neue Musterwiderrufsbelehrung soll nun zum 1.4.2008 in Kraft treten, meldet das shopbetreiber-blog. Allerdings ohne die Verpflichtung zur Beifügung des viel kritisierten Anhangs. Alles weitere dort. Hoffentlich ist das Datum kein schlechtes Omen.
Update vom 13.3.2008:
Am 12. März… Weiterlesen
BMJ: Änderung der BGB-Informationspflichten- Verordnung
Neufassung der Musterbelehrungen
Die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten- Verordnung – BGB-InfoV) stellt Muster für die Belehrung über das Widerrufs- bzw. das Rückgaberecht zur Verfügung. Zudem bestimmt die genannte Verordnung, dass die Belehrung über das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) genügt, wenn diese Muster verwandt werden. Die Musterbelehrungen sollen den Unternehmen eine ordnungsgemäße Belehrung erleichtern und zusätzlich zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten dienen. Weiterlesen
Musterwiderrufsbelehrung von Ebay
Nun hat doch tatsächlich Ebay eine eigene Musterwiderrufsbelehrung für seine Kunden bereitgestellt.
OLG Hamburg – Wertersatzklausel bei Ebay zulässig !
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat anscheinend mit Beschluss v. 19.6.2007 – 5 W 92/07 - völlig überraschend entschieden, daß die Wertersatzklausel in der Widerrufsbelehrung bei Ebay zulässig ist.
Zur Begründung führt das OLG zusammenfassend an, daß eine Belehrung in Textform vor Vertragsschluß nicht nötig sei, da dies von § 312c Abs.1 BGB nicht gefordert wäre und diese Norm dem § 357 Abs.3 S.1 BGB als lex specialis grds. vorgehe.
Widerrufsbelehrung und kein Ende
Über Abmahnungen der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung bei Ebay-Händlern haben wir zuletzt ja bereits ausführlich berichtet.
Nachzutragen sind aus den vergangenen Wochen zwei neue Entwicklungen.
Zum einen hat das LG Berlin – wie zu erwarten war – mit Beschluß vom 15.3.2007 – 52 O 88/07 – nun auch die übliche Wertersatzklausel bei Ebay-Geschäften für unzulässig erklärt. Das gleiche gilt für das Ersetzen des Widerrufsrechtes durch ein Rückgaberecht (Beschluß v. 7.5.07 – 103 O 91/07). Beide sind nämlich gleichfalls von dem Umstand betroffen, daß bei Ebay angeblich keine Belehrung in Textform möglich sei.
Neues zur Widerrufsbelehrung -Teil 1
Es hat sich mittlerweile u.a. halbwegs herumgesprochen, daß bei Internetgeschäften zwischem einem Unternehmer und einem Verbraucher letzterer über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu belehren ist, die Regelung auch für Onlineauktionen gilt, die Belehrung sowohl vor als auch nochmals nach Vertragsschluß zu geschehen hat und daß das in der Anlage zur BGB-InfoVO abgedruckte Muster benutzt und nicht umformuliert werden sollte.
Jetzt schüren zwei kürzlich veröffentlichte Urteile allerdings neue Unsicherheit.