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Reform

Bundesrat billigt Urheberrechtsnovelle

Der deutsche Bundesrat hat heute das 2. Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft gebilligt. Dieses wird damit voraussichtlich zum 1.Januar 2008 in Kraft treten.

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Eine geradezu unglaubliche Informationsfülle zu diesem Thema findet… Weiterlesen

Bundestag beschließt Novelle des Urheberrechts

Der sogenannte “zweite Korb” der Urheberrechtsnovelle hat am 5. Juli den Bundestag passiert. Nun muß noch der Bundesrat zustimmen.

Neues Telekommunikationsgesetz in Kraft

Weiterhin ist das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vom 18. Februar 2007 (BGBL) in Kraft getreten. Die Vorschriften der Telekommunikationskundenschutzverordnung werden nunmehr in das TKG integriert. Diese tritt damit außer Kraft.

Weiterhin wurden neue Regelungen zum Kundenschutz bei der Inanspruchnahme… Weiterlesen

Neues Telemediengesetz in Kraft

Das neue Telemediengesetz (TMG) sowie die Änderung des Rundfunk-Staatsvertrages (RStV) sind am 1.3.2007 in Kraft getreten. Das TMG ersetzt das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie den Mediendienstestaatsvertrag (MdStV).

Die inhaltlichen Anforderungen an Telemediendienste ergeben sich gem. § 1 Abs.4… Weiterlesen

Kabinett beschließt Novelle des Urheberrechts

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. Auch danach ist die Privatkopie zwar grds. noch erlaubt, allerdings nur, solange keine rechtswidrig hergestellte oder – und das ist neu – rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage… Weiterlesen

Neues TKG in Arbeit – Verbaucherschutz wird ausgeweitet

Das Gesetzgebungsverfahren des novellierten Telekommunikationsgesetzes ist in vollem Gange. Bei der Neuregelung werden nicht nur die Kundenschutzregelungen der TKV integriert. Die Neuregelung soll gerade in diesem Bereich viele Lücken schließen, die mangels einer ausdrücklichen Regelung bislang durch einzelne schwarze Schafe der Branche ausgenutzt wurden.

Absehbar ist bereits jetzt, daß die neuen Vorschriften viele aktuelle Problembereiche einer deutlichen Regelung zuführen werden, was nach der langen Periode der Untätigkeit sehr zu begrüßen ist.

Dabei wird jetzt auch nicht mehr offengelassen, welche Rechtsfolge ein Verstoß hat. Ein Verstoß gegen die neuen Regelungen hat nach dem neuen § 66 g TKG nunmehr grundsätzlich den Verlust des Entgeltanspruchs durch den jeweiligen Anbieter zur Folge.

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