BGH – Störerhaftung bei ungesichertem W-Lan
Nun also hat der BGH am 12.5.2010 das lange erwartete Urteil (I ZR 121/08) über die Haftung des Anschlußinhabers für einen Mißbrauch seines W-Lans gesprochen.
Bislang liegt nur die Pressemitteilung vor. Daraus ergeben sich bereits jetzt folgende Erkenntnisse, vorbehaltlich der noch abzuwartenden schriftlichen Urteilsgründe:
- Ein Anschlußinhaber haftet als Störer für fremde Urheberrechtsverletzungen, wenn er sein W-Lan nicht richtig gesichert hat. Diese Haftung entsteht schon mit der ersten Verletzung.
- Als Sicherung ausreichend ist die im Zeitpunkt der Inbetriebnahme marktübliche Sicherung. Diese muß später nicht mehr laufend aktualisiert werden.
- Das Standardpasswort ist auszutauschen und gegen ein ausreichend sicheres zu ersetzen.
- Der Anschlußinhaber haftet auf Unterlassung und Ersatz der Anwaltskosten, nicht jedoch auf Schadensersatz, da ihm bzgl. des Mißbrauchs durch unbekannte Dritte kein Vorsatz unterstellt werden kann.
- Die Deckelung der Anwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 100,- € kann auch in Tauschbörsenfällen grds. eingreifen. Ob diese immer anwendbar ist oder nur in bestimmten Fällen, läßt sich der PM m.E. nicht entnehmen. Ob die Urteilsgründe darüber Aufschluß geben werden darf bezweifelt werden, da die Vorschrift des § 97a Abs.2 UrhG in dem entschiedenen Fall noch nicht geltendes Recht war.
BGH bestätigt Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen
Aus der Pressemitteilung des BGH vom 30.4.2008:
Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass ein Internetauktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.
Die Klägerinnen produzieren und vertreiben Uhren der Marke “ROLEX”. Sie sind Inhaberinnen entsprechender Marken. Auf der von der Beklagten betriebenen Internet-Plattform “ricardo” hatten Anbieter gefälschte ROLEX-Uhren zum Verkauf angeboten, die ausdrücklich als Plagiate gekennzeichnet waren. ROLEX nahm daraufhin die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch.
Das Oberlandesgericht Köln hatte dem Unterlassungsbegehren im Wesentlichen stattgegeben, nachdem der Bundesgerichtshof eine anders lautende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Jahre 2004 aufgehoben hatte (BGH, Urt. v. 11.3.2004 – I ZR 304/01, BGHZ 158, 236 – Internet-Versteigerung I).
Der Bundesgerichtshof hat das Verbot nunmehr beschränkt auf das konkret beanstandete Verhalten bestätigt.
BGH – Haftung von eBay bei “Namensklau” im Internet
Der BGH hatte mit Urteil vom 10.4.2008 – I ZR 225/05 – mal wieder darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Auktionsplattform Ebay als mittelbarer Störer für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden kann. Der Grund für eine mögliche Haftung lag im vorliegenden Fall darin, daß Ebay bei der Anmeldung eines neuen Nutzers grds. keine Identitätsprüfung vornimmt. Dabei stand konkret gar nicht zur Debatte, ob generell eine solche Prüfung vorzunehmen ist, sondern ob dies dann der Fall ist, wenn sich jemand scheinbar erneut bei Ebay anmeldet, dessen Daten bereits einmal mißbraucht worden sind und es somit nicht ausgeschlossen werden kann, daß dies erneut geschieht.
Nach der nachfolgend abgedruckten Pressemitteilung – die schriftlichen Urteilsgründe stehen noch aus – ist der BGH entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung nicht der Ansicht, daß Ebay eine generelle Überwachungspflicht bereits bei der Anmeldung trifft. Ob eine solche Pflicht zumindest nach einer ersten gemeldeten Rechtsverletzung im zu entscheidenden Fall angenommen werden kann, konnte nicht abschließend beurteilt werden, da offenbar zu der technischen Möglichkeit sowie Zumutbarkeit nichts vorgetragen war.
Wieder einmal möchte der BGH offenbar keine Prüfung verlangen, die das Geschäftsprinzip von Ebay zu stark tangieren würde.
OLG Frankfurt zur Störerhaftung von Anschlußinhabern in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen von Familienangehörigen
Das OLG Frankfurt hat mit Beschluß vom 20.12.2007 – 11 W 58/07 – entschieden, daß den Inhaber eines Telefonanschlusses grds. keine Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen durch Familienangehörige trifft. Begründet wird dies mit der Rechtsprechung des BGH zur Haftung des mittelbaren Störers,… Weiterlesen
BGH, Haftung des Auktionshauses bei Internet-Versteigerung
Nunmehr liegt auch der Volltext der Urteilsbegründung zur Haftung von Internetauktionshäusern vor (BGH, Urteil v. 11.3.2004 – I ZR 304/01 – Internet-Versteigerung).
So scheitere ein Schadensersatzanspruch daran, daß eine Gehilfenhaftung für eine fremde Markenrechtsverletzung zwingend zumindest bedingten Vorsatz vorraussetze, der vorliegend nicht gegeben sei. Dabei wurde davon ausgegangen, daß die Anbieterin fremde Auktionen vor der Veröffentlichung nicht zur Kenntnis nehme, so daß die erforderliche Wissenskomponente nicht vorliege.
BGH, Schöner Wetten
Leitsätze:
a) Zur Frage eines Wettbewerbsverstoßes durch ein Glücksspielunternehmen, das im Besitz einer Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates ist und über das Internet Glücksspiele auch für inländische Teilnehmer bewirbt und veranstaltet.
b) Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einem solchen Fall neben einem im Rahmen seines Internetauftritts veröffentlichten redaktionellen Artikel die als Hyperlink ausgestaltete Internetadresse des Glücksspielunternehmens angibt.