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Telemediengesetz

Neues Telemediengesetz in Kraft

Das neue Telemediengesetz (TMG) sowie die Änderung des Rundfunk-Staatsvertrages (RStV) sind am 1.3.2007 in Kraft getreten. Das TMG ersetzt das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie den Mediendienstestaatsvertrag (MdStV).

Die inhaltlichen Anforderungen an Telemediendienste ergeben sich gem. § 1 Abs.4… Weiterlesen

Bundestag verabschiedet Telemediengesetz

Vermeldet Heise-Online. Inhaltlich blieb es im großen und Ganzen beim Text des Regierungsentwurfes (wir berichteten). Neu sind weitgehende Auskunftsansprüche bei Rechtsverletzungen. Eine Verfassungsbeschwerde wurde bereits angekündigt.

Bundestagsdrucksachen:

Drs 16/3078, 16/3135, 16/1436, 16/3499, 16/4078.

Neues TMG – Spam & Informationspflichten

Mit der letzten Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde in § 7 UWG klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Werbe-E-Mails zulässig sind. Dies ist nach Abs.2 Nr.3 zum einen der Fall, in dem die ausdrückliche Erlaubnis des Empfängers vorlag, und zum anderen der Fall der Versendung an eigene Kunden nach Abs.3, wenn diese u.a. bei der Erhebung ihrer Daten auf diesen Umstand hingewiesen worden sind. Gerade die vier Voraussetzungen des Abs.3 werden zumeist nicht hinreichend beachtet.

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Neues TMG – Impressumspflicht

Der Gesetzgeber hat letzte Woche den Entwurf eines neuen Telemediengesetzes vorgelegt, welcher die bisherigen TDG und TDDSG ablösen soll. In loser Folge sollen einige der Änderungen vorgestellt werden.

§ 5 des neuen TMG regelt die allgemeinen Informationspflichten der Diensteanbieter, also den Inhalt des sog. Impressums. Bislang war es umstritten, ob diese Vorschrift auch für rein private Homepages gilt.

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