OLG Hamburg – Wertersatzklausel bei Ebay zulässig !
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat anscheinend mit Beschluss v. 19.6.2007 – 5 W 92/07 - völlig überraschend entschieden, daß die Wertersatzklausel in der Widerrufsbelehrung bei Ebay zulässig ist.
Zur Begründung führt das OLG zusammenfassend an, daß eine Belehrung in Textform vor Vertragsschluß nicht nötig sei, da dies von § 312c Abs.1 BGB nicht gefordert wäre und diese Norm dem § 357 Abs.3 S.1 BGB als lex specialis grds. vorgehe.
Widerrufsbelehrung und kein Ende
Über Abmahnungen der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung bei Ebay-Händlern haben wir zuletzt ja bereits ausführlich berichtet.
Nachzutragen sind aus den vergangenen Wochen zwei neue Entwicklungen.
Zum einen hat das LG Berlin – wie zu erwarten war – mit Beschluß vom 15.3.2007 – 52 O 88/07 – nun auch die übliche Wertersatzklausel bei Ebay-Geschäften für unzulässig erklärt. Das gleiche gilt für das Ersetzen des Widerrufsrechtes durch ein Rückgaberecht (Beschluß v. 7.5.07 – 103 O 91/07). Beide sind nämlich gleichfalls von dem Umstand betroffen, daß bei Ebay angeblich keine Belehrung in Textform möglich sei.