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OLG Düsseldorf zu „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil v. 26.1.2016 – I-20 U 52/15 – festgestellt, dass keine Kosten für eine Abmahnung verlangt werden können, wenn der Abmahnende selbst auf seiner Homepage den Satz „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ verwendet. Damit würde er sich nämlich zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzen. Dieser Satz hilft somit nicht nur nicht gegen Abmahnungen. Er verhindert sogar die Kostenerstattung bei eigenen Abmahnungen.