Anwaltskanzlei
Thomas von Olnhausen



Websitecheck

Bei dem angebotenen Websitecheck überprüfe ich Ihr Internetprojekt auf Einhaltung der gesetzlichen deutschen Vorschriften unter Minimierung möglicher Haftungsrisiken. Auch eine sprachliche und rechtliche Lokalisierung ausländischer Internetprojekte, welche in Deutschland tätig sein möchten, wird in englischer sowie spanischer Sprache angeboten.

Das Prüfungsprogramm für nicht kommerzielle Webseiten umfaßt u.a. folgende Bestandteile einer Homepage:

  • Domain-Name
  • Meta-Tags
  • Registrierung
  • Links & Frames
  • Impressum
  • Grafiken, Texte & Bilder
  • Gästebücher, Foren & Newsletter

Bzgl. dieser Bestandteile wird überprüft, ob u.a. die gesetzlichen Vorschriften des Urheber-, Delikts-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechts sowie des Teledienstgesetzes eingehalten wurden. Darüber hinaus wird eine Namens- und Markenrecherche durchgeführt, um eine Kollision mit älteren Rechten zu vermeiden. Außerdem erfolgt eine Prüfung des Risikos, Opfer aktueller bekannter Serienabmahnungen zu werden, gleichgültig ob berechtigt oder unberechtigt.

Bei kommerziellen Internetprojekten kommen u.a. folgende Punkte hinzu:

  • Belehrungen über Widerrufs- und Rückgaberechte
  • Einhaltung vor- und nachvertraglicher gesetzlicher Informationspflichten
  • gesetzeskonformer Bestellvorgang
  • Datenschutz u. Cookies
  • Preisangaben

Diese müssen den besonderen Vorschriften des Fernabsatzrechts und denjenigen über die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach §§ 312ff BGB i.V.m. der BGB-InfoVO, der PreisAngVO und des Wettbewerbsrechts entsprechen.

Je nach Wunsch können allein oder zusätzlich AGB und Nutzungsbedingungen auf ihre wirksame Einbeziehung und inhaltliche Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Sollten Sie sich für einen Websitecheck interessieren, so nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Der Websitecheck kann insbesondere im Wege der Onlineberatung erfolgen. Die Abrechnung erfolgt je nach Wunsch auf Stundenbasis oder zu einem vorher vereinbarten Festpreis, dessen Höhe sich nach Umfang und Schwierigkeit der Überprüfung richtet.