Seit 9. Januar 2016 gilt die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (kurz: ODR-Verordnung), welche eine neue Hinweispflicht für Onlinehändler mit sich bringt. Diese müssen einen Hinweis auf dieses Schlichtungsverfahren zusammen mit einem Link auf „http://ec.europa.eu/consumers/odr/“ leicht zugänglich auf ihren Websites einstellen. Die Liste notwendiger Hinweise im Onlineshop wächst damit immer weiter. Die Tage, als noch ein bloßer Hinweis auf das Widerrufsrecht ausreichte, sind schon lange vorbei. Es gibt mittlerweile unzählige allgemeine sowie auch produktbezogene Hinweispflichten. Lassen Sie Ihren Onlineshop daher regelmäßig rechtlich überprüfen.