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E-Commmerce: Widerrufsrecht ist praktisch nur bei schikanösem Verhalten des Verbrauchers ausgeschlossen

Nach Ansicht des BGH (Urteil v. 16.3.16 – VIII ZR 146/15) ist das Widerrufsrecht eines Verbrauchers nur bei praktisch schikanösem Verhalten desselben ausgeschlossen. Wenn der Verbraucher die Ausübung seines Widerrufrechts von einer nachträglichen Anpassung des Preises an die Konkurrenz abhängig macht, ist dies nach Ansicht des BGH sogar sein gutes Recht, da das Widerrufsrecht nach dem Willen des Gesetzgebers ein generelles Überdenken der Kaufentscheidung und nicht nur die Überprüfung der Sache ermöglichen soll.