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Impressum
Willkommen auf der Homepage der Anwaltskanzlei Thomas von Olnhausen.
Wenn Sie etwas über das Serviceangebot meiner Kanzlei in Frankfurt am Main erfahren möchten, klicken Sie bitte auf Kanzlei.
Materialien (insb. Urteile) zu den Kanzleischwerpunkten finden Sie unter Materialien.
Kontaktdaten, Anbieterinformationen nach § 5 Abs.1 TMG und einschlägige berufsrechtliche Vorschriften stehen im Impressum.
OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.12.2007:Störerhaftung im Rahmen des Filesharing wegen eines offenen W-Lans.
OLG Frankfurt, Urteil v. 21.1.2008:Der sog. Access-Provider ist auch unter dem Gesichtspunkt der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht für den Inhalt der Webseiten, zu denen er seinen Kunden den Zugang vermittelt, grundsätzlich nicht verantwortlich.
Kammergericht, Beschluß v. 25.1.2008:Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht.
OLG Frankfurt, Beschluß v. 26.2.2008:Keine Markenverletzung durch Adwords.
BGH, Urteil v. 14.2.2008:Oddset - keine Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Sportwetten im Internet in Altfällen.
BVerfG, Beschluß v. 11.3.2008:Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich.
Kammergericht, Beschluß v. 11.4.2008:Bagatellverstöße - Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung bei Fernabsatz von Waren im Internet.