BGH – Früher Postfach als Widerrufsadresse zulässig
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass 2009 in der Widerrufsbelehrung statt einer Hausanschrift auch eine Postfachanschrift angegeben werden durfte. Allerdings erging diese Entscheidung zu einer Rechtslage, die heute nicht mehr gültig ist. Darauf weist der BGH leider nicht ausdrücklich hin.… Weiterlesen