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Urteile 2002 und früher

LG München, Urteil v. 30.03.00 – 7 O 3625/98 – MIDI-Dateien im Musikforum eines Online-Anbieters (§§ 9-11 TDG)
BGH, Beschluß v. 11.5.2000 – I ZR 193/97 – stüssy I, Beweislast für Erschöpfung
BGH, Urteil v. 6.7.00 – I ZR 244/97 – OEM-Version, Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.
BFH, Beschluß v. 28.9.00, – VI B 5/00 – Einlegung eines Rechtsmittels per Telefax, Wer einen fristgebundenen Schriftsatz mittels Telefax einlegt, muss mit der Übermittlung so rechtzeitig beginnen, dass diese unter gewöhnlichen Umständen vor Fristablauf abgeschlossen ist
BGH, Urteil v. 5.10.00, – I ZR 224/98 – Verbandsklage gegen Vielfachabmahner, Die Abmahnung von Wettbewerbsverstößen kann einem Gewerbetreibenden nicht schon deshalb allgemein als wettbewerbswidrige Behinderung der abgemahnten Mitbewerber untersagt werden, weil die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zum Umfang seiner eigenen gewerblichen Tätigkeit steht
BGH, Urteil v. 23.11.00 – I ZR 93/98 – DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse – Bundesgerichtshof setzt Spekulationsmarken Grenzen
BGH, Urteil v. 23.11.00 – I ZR 130/98 – NetCom, Eine Branchennähe kann nicht bereits deswegen bejaht werden, weil sich beide Parteien mit elektronischer Datenverarbeitung befassen; denn mit Blick auf die Vielfältigkeit der verschiedenen Waren und Leistungen, die in diesem Bereich angeboten werden, kann nicht ohne weiteres angenommen werden, daß sich die Parteien allein wegen des Bezugs zur Datenverarbeitung in einem ins Gewicht fallenden Umfang am Markt begegnen
BGH, Urteil v. 12.12.00 – XI ZR 138/00 – Umfassender Haftungsausschluß für Zugangsstörungen beim Online-Banking unzulässig
BGH, Urteil v. 12.12.00 – 1 StR 184/00 – Auschwitzlüge im Internet, Stellt ein Ausländer von ihm verfaßte Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 oder des § 130 Abs. 3 StGB erfüllen (“Auschwitzlüge”), auf einem ausländischen Server in das Internet, der Internetnutzern in Deutschland zugänglich ist, so tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg (§ 9 Abs. 1 3. Alternative StGB) im Inland ein, wenn diese Äußerungen konkret zur Friedensstörung im Inland geeignet sind
BGH, Urteil v. 20.2.01 – X ZR 9/99 – Software-Dokumentation, Läßt sich eine abweichende Vereinbarung nicht feststellen, kann von einem Softwarehersteller nicht ohne weiteres erwartet werden, daß er ohne Rücksicht auf mögliche künftige Erweiterungen und Änderungen des Programms in jedem Stadium seiner Arbeiten eine diesen entsprechende Dokumentation gestaltet
Die ARD unterliegt im Titelstreit – Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten „Tagesreport“ und „Tagesbild“ nennen; Stellvertretend: Urteil des I. Zivilsenats vom 1.3.2001 – I ZR 211/98 – (Tagesbild)
BGH, Urteil v. 14.3.01 – XII ZR 51/99 – Zur Behandlung einer per Telekopie übermittelten, unvollständig zu den Akten gelangten Berufungsbegründung
BGH, Urteil v. 17.5.01 – I ZR 251/99 – ambiente.de, Die für die Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain “.de” zuständige DENIC ist vor der Registrierung grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung noch als Normadressatin des kartellrechtlichen Behinderungsverbots zur Prüfung verpflichtet, ob der angemeldete Domain-Name Rechte Dritter verletzt. Wird die DENIC von einem Dritten darauf hingewiesen, daß ein registrierter Domain-Name seiner Ansicht nach ein ihm zustehendes Kennzeichenrecht verletzt, kommt eine Haftung als Störerin oder eine kartellrechtliche Haftung für die Zukunft nur in Betracht, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für die DENIC ohne weiteres feststellbar ist. Im Regelfall kann die DENIC den Dritten darauf verweisen, eine Klärung im Verhältnis zum Inhaber des umstrittenen Domain-Namens herbeizuführen.
BGH, Urteil v. 17.5.01 – I ZR 216/99 – mitwohnzentrale.de, Die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name ist nicht generell wettbewerbswidrig. Im Einzelfall kann in der Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name eine irreführende Alleinstellungsbehauptung liegen
BGH, Urteil v. 5.7.01 – I ZR 104/99 – Fernflugpreise, Wird für Flugreisen unter Angabe von Preisen geworben, sind die Endpreise anzugeben unter Einschluß der bei der Flugreise anfallenden Steuern sowie der Entgelte für solche Leistungen Dritter, die bei jeder Flugreise in Anspruch genommen werden müssen (Flughafen-, Sicherheitsgebühren u.ä.)
BGH, Urteil v. 5.7.01 – I ZR 335/98 – Urheberrechtsabgabe für Scanner, Im Zusammenspiel mit einem PC und einem Drucker ist ein Flachbett-Scanner mit der dazugehörigen, auf dem PC installierten Software geeignet, ähnlich wie ein herkömmliches Fotokopiergerät eingesetzt zu werden. Die für die entsprechenden Vervielfältigungsvorgänge geschuldete urheberrechtliche Vergütung ist von den Herstellern und Importeuren der Scanner zu tragen.
LG Düsseldorf, Urteil v. 6.7.2001 – 38 O 18/01 – Domainregistrierung als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)
BGH, Urteil v. 7.11.01 – VIII ZR 13/01 – Zum Abschluß und zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
BGH, Urteil v. 22.11.01 – III ZR 5/01 – Telefonsex, Die inhaltliche Verantwortlichkeit für sog. Telefon- oder Sprachmehrwertdienste (0190-Sondernummern) trifft nach § 5 Abs. 1 und 3 TDG grundsätzlich nur den Diensteanbieter, nicht den die Verbindung zwischen dem Anrufer und dem Diensteerbringer herstellenden Netzbetreiber. Stellt ein Netzbetreiber auf der Grundlage eines bestehenden (wertneutralen) Telefondienstvertrags einem Kunden für die Inanspruchnahme von Telefon- oder Sprachmehrwertdiensten (0190-Sondernummern) das nach der geltenden Preisliste ermittelte Entgelt in Rechnung, so kann der Kunde nicht einwenden, die in der Rechnung aufgeführten 0190-Sondernummern seien zu dem Zweck angewählt worden, (sittenwidrige) Telefonsex-Gespräche zu führen
BGH, Urteil v. 23.11.01 – I ZR 138/99 – shell.de, Kommen mehrere berechtigte Namensträger für einen Domain-Namen in Betracht, führt die in Fällen der Gleichnamigkeit gebotene Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen im allgemeinen dazu, daß es mit der Priorität der Registrierung sein Bewenden hat. Nur wenn einer der beiden Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt und der Verkehr seinen Internet-Auftritt unter diesem Namen erwartet, der Inhaber des Domain-Namens dagegen kein besonderes Interesse gerade an dieser Internet-Adresse dartun kann, kann der Inhaber des Domain-Namens verpflichtet sein, seinem Namen in der Internet-Adresse einen unterscheidenden Zusatz beizufügen
OLG Frankfurt, Urteil v. 28.11.01 – 9 U 148/01 – Zum Widerrufsrecht bei Kundenspezifikation und zur Tragung der Hinsendekosten bei Widerruf
BGH, Urteil v. 20.12.01 – I ZR 215/98 – Scanner-Werbung, § 3 UWG schützt auch den flüchtigen Verbraucher, wenn es sich um eine Werbung handelt, die der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher üblicherweise mit diesem Grad der Aufmerksamkeit wahrnimmt
BGH, Urteil v. 17.1.02 – I ZR 241/99 – Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung, Gehen mehrere durch denselben Rechtsanwalt vertretene Konzernunternehmen wegen eines Wettbewerbsverstoßes in der Weise vor, daß sie den Beklagten gleichzeitig in jeweils getrennten Anwaltsschreiben abmahnen, kann darin eine mißbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs liegen, wenn keine vernünftigen Gründe für dieses Vorgehen ersichtlich sind. Den Konzernunternehmen ist es in einem solchen Fall zuzumuten, ihr Vorgehen in der Weise zu koordinieren, daß die Abmahnung entweder nur von einem Konzernunternehmen oder gemeinsam ausgesprochen wird
BGH, Urteil v. 24.1.02 – I ZR 156/99 – Bank24, Zur Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens (MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2)
OLG Düsseldorf, Urteil v. 1.2.2002 – 16 U 1/01 – Zu der Frage eines materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn ein Versicherungsunternehmen einem nur fahrlässig handelnden Beamten gleichwohl seine persönliche Inanspruchnahme in Millionenhöhe ankündigt, um von ihm eine Verjährungsverzichtserklärung zu erhalten. (§ 826 BGB)
BGH, Urteil v. 21.2.02 – I ZR 230/99 – defacto, Ist bei der Prüfung der Identität oder Ähnlichkeit von Unternehmenskennzeichen sowohl bei dem geschützten Zeichen als auch dem Kollisionszeichen auf den Teil des gesamten Zeichens abzustellen, der gesonderten kennzeichenrechtlichen Schutz genießt, sind beschreibende Zusätze in den Firmierungen grundsätzlich nicht in die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG einzubeziehen (MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 4)
BGH, Urteil v. 21.2.02 – I ZR 281/99 – Vanity-Nummer, Ein Rechtsanwalt, der eine sogenannte Vanity-Nummer nutzt, die mit den berufsbezeichnenden bzw. tätigkeitsbeschreibenden Begriffen „Rechtsanwalt“, „Anwaltskanzlei“ oder „Rechtsanwaltskanzlei“ belegt ist, verstößt nicht gegen § 43b BRAO, § 6 Abs. 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
BVerfG, Urteil v. 28.3.02 – 2 BvG 1/01 – Über die Verfassungsbeschwerde gegen Art.106 GG, § 11 TKG durch die Länder Bayern, BaWü und Hessen wegen Nichtbeteiligung der Bundesländer an den UMTS-Erlösen
BGH, Urteil v. 11.04.02 – I ZR 317/99 – vossius.de, Ist ein Namensträger nach dem Recht der Gleichnamigen verpflichtet, seinen Namen im geschäftlichen Verkehr nur mit einem unterscheidenden Zusatz zu verwenden, folgt daraus nicht zwingend das Verbot, den Namen als Internet-Adresse zu verwenden. Vielmehr kann eine mögliche Verwechslungsgefahr auch auf andere Weise ausgeräumt werden
BGH, Urteil v. 11.04.02 – I ZR 306/99 – Postfachanschrift, Unter dem Begriff „Anschrift“ i.S. des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB ist nicht die Hausanschrift, sondern die Postanschrift und dementsprechend auch die Postfachanschrift zu verstehen
BGH, Urteil v. 18.04.02 – III ZR 199/01 – Deaktivierungsgebühr, Klauseln in AGB eines TK-Dienstleistungsunternehmens, in denen für das Stillegen des Telefonanschlusses ein Entgelt gefordert wird (Deaktivierungsgebühr), verstoßen gegen § 9 AGBG (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.)
BGH, Urteil v. 27.04.02 – I ZR 236/97 – Davidoff, Vorlage an den EuGH wegen des weitergehenden Schutzes bekannter Marken
OLG München, Urteil v. 17.05.02 – 21 U 5569/01 – Haftung des Forenbetreibers (§§ 9-11 TDG)
OLG Köln, Urteil v. 28.5.2002 – 15 U 221/01 – Nacktbilder Prominenter, Haftung für fremde Inhalte, Sichzueigenmachen (§§ 9-11 TDG)
BGH, Urteil vom 13.06.02 – I ZR 173/01 – Kopplungsangebot I, Nach Aufhebung der Zugabeverordnung ist von der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten auszugehen. Wettbewerbswidrig ist ein solches Angebot jedoch dann, wenn die Gefahr besteht, daß die Verbraucher über den Wert des tatsächlichen Angebots, namentlich über den Wert der angebotenen Zusatzleistung, getäuscht oder sonst unzureichend informiert werden. Zur Beurteilung als wettbewerbswidrig kann außerdem beitragen, daß von dem Kopplungsangebot eine so starke Anlockwirkung ausgeht, daß beim Verbraucher ausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt. Eine generelle Verpflichtung, stets den Wert der Zugabe anzugeben, läßt sich weder der Generalklauseldes § 1 UWG noch dem Irreführungsverbot entnehmen.
BGH, Urteil vom 13.06.02 – I ZR 71/01 – Kopplungsangebot II, Die Werbung für ein Kopplungsangebot, das aus einem Stromlieferungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und einem Fernsehgerät für 1 DM besteht, ist wettbewerbswidrig, wenn die Bedingungen, unter denen die Vergünstigung gewährt wird, nicht hinreichend deutlich werden
BGH, Urteil v. 4.7.2002 – I ZR 55/00 – Belehrungszusatz, Zum Deutlichkeitsgebot bei der Widerrufsbelehrung (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB)
BGH, Urteil v. 11.7.2002 – I ZR 255/00 – elektronische Pressespiegel, Auch Pressespiegel, die elektronisch übermittelt werden, jedoch nach Funktion und Nutzungspotential noch im wesentlichen dem herkömmlichen Pressespiegel entsprechen, fallen unter § 49 Abs. 1 UrhG. Dies setzt voraus, daß der elektronisch übermittelte Pressespiegel nur betriebs- oder behördenintern und nur in einer Form zugänglich gemacht wird, die sich im Falle der Speicherung nicht zu einer Volltextrecherche eignet
BVerfG, Beschluß v. 30.8.02 – 2 BvR 1332/02 – Verfassungsbeschwerde der FDP auf Teilnahme von G.Westerwelle zum TV-Duell der Kanzlerkandidaten
OLG Frankfurt, Urteil v. 12.9.2002 – 6 U 128/01 – Kein Anspruch auf Freigabe bei Verwendung eines Gattungsbegriffs als Domain
BGH, Urteil v. 26.9.2002 – I ZR 44/00 – Zur Zulässigkeit einer Anwalts-Hotline
LG Köln, Urteil v. 4.10.2002 – 6 U 64/02 – Verwendung fremder Unternehmenskennzeichen in Meta-Tags (§§ 14, 15 MarkenG, 1 UWG)
BGH, Urteil v. 24.10.2002 – I ZR 3/00 – CPU-Klausel, Eine Klausel in einem Softwarelizenzvertrag, die die Verwendung einer auf begrenzte Zeit überlassenen Software auf einem im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Rechner leistungsstärkeren Rechner oder auf weiteren Rechnern von der Vereinbarung über die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig macht, benachteiligt den Vertragspartner nicht unangemessen
BGH, Urteil v. 24.10.2002 – I ZR 100/00 – Sparvorwahl, Der Bezeichnung „Sparvorwahl“ für die Netzvorwahl eines Anbieters von Telefongesprächen im Festnetz im Call-by-Call-Verfahren entnimmt der durchschnittlich aufmerksame, informierte, verständige Verbraucher erfahrungsgemäß nur, daß er bei Inanspruchnahme dieser Dienstleistung Geld sparen kann, weil es sich um einen im Verhältnis zu dem Preisniveau auf dem Markt niedrigen Preis handelt
BGH, Urteil v. 31.10.2002 – I ZR 132/00 – Widerrufsbelehrung IV, Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Widerrufsbelehrung deutlich gestaltet ist, ist allein auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Verbraucher von der Belehrung anläßlich ihrer Aushändigung und gegebenenfalls Unterzeichnung Kenntnis nehmen kann
BGH, Urteil v. 7.11.2002 – I ZR 202/00 – Mitsubishi, Ein Markeninhaber hat keinen berechtigten Grund i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG, dem nicht in sein Vertriebssystem eingebundenen Wiederverkäufer der Markenware bei dessen Werbung, die keine besonderen Geschäftsbeziehungen zu ihm vortäuscht, die Verwendung einer Bildmarke (Firmen-Logo) zu verbieten und ihn auf die namentliche Nennung seines Produkts zu verweisen
BGH, Urteil v. 14.11.2002 – I ZR 137/00 – Preisempfehlung für Sondermodelle, Von einer zulässigen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers ist nicht auszugehen, wenn ein Hersteller an einen beschränkten Kreis von Händlern Sondermodelle zu einem besonderen Preis vertreibt
BGH, Beschluß v. 25.11.2002 – presserecht.de, Zur Verwendung des Domain-Namens „www.presserecht.de“ durch eine Anwaltskanzlei, wenn die Homepage vor allem allgemeine Informationen über das Presserecht anbietet
LG Köln, Urteil v. 4.12.2002 – 28 O 627/02 – Haftung des Forenbetreibers (§§ 9-11 TDG)
BGH, Urteil v. 17.12.2002 – X ZR 220/01 – Kündigung des Wartungsvertrages für eine Fernmeldeanlage, Es stellt eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners dar, wenn nicht nur eine zehnjährige Bindung an den Wartungsvertrag besteht, sondern die Klausel dem Verwender darüber hinaus ein Recht zur Preisanpassung gibt, ohne dem Vertragspartner im Falle von Preiserhöhungen ein Lösungsrecht vom Vertrag einzuräumen